Landkreis ohne Rechtsgrundlage für Anschluss- und Benutzungszwang

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VGH Baden-Württemberg: Abfallwirtschaftsbetrieb nicht zuständig Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreis Böblingen ist nicht befugt, gegenüber einem Drogeriemarkt eine Verfügung zum Anschluss an die öffentliche Abfallentsorgung und zum Aufstellen einer Restmülltonne zu erlassen. Zu diesem Ergebnis gelangt ...

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