Der Dioxinskandal um die schleswig-holsteinische Futtermittelfirma Harles und Jentzsch, Uetersen wird zunächst keine strafrechtlichen Konsequenzen haben. Das Landgericht Itzehoe lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens mit Beschluss vom 20. Januar (Aktenzeichen 8 KLs 1/13) ab, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch ...
Landgericht lehnt Strafverfahren im Dioxinskandal ab
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