- Müllverbrennungsanlagen und Mitverbrennungsanlagen, die nach dem 31. Dezember 2012 in Betrieb gehen oder wesentlich geändert werden, müssen künftig strengere Grenzwerte für den Ausstoß von Stickstoffoxiden einhalten. Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP stimmte der Bundestag auf seiner Sitzung am 4. ...
Kurz berichtet
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