Im Bundeskartellamt wird das neue Kreislaufwirtschaftgesetz (KrWG) weiter scharf kritisiert. Den Bonner Wettbewerbshütern fehlen offensichtlich die wettbewerblichen Elemente in der seit Juni geltenden Novelle. In Teilen verstoße das Gesetz gegen das europäische Wettbewerbsrecht, ist einem Thesenpapier von Arno ...
Kreislaufwirtschaftsgesetz im Blick der deutschen Wettbewerbshüter
Verstoß gegen EU-Recht / „Wettbewerb gefährdet funktionierende Entsorgung nicht“
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -