Der Bundesrat hat dem Kreislaufwirtschaftsgesetz vorerst seine Zustimmung verweigert und bei seiner Sitzung am Freitag vergangener Woche den Vermittlungsausschuss angerufen. Einziger Grund ist die Gleichwertigkeitsprüfung. Sie sieht vor, dass im Konfliktfall die gewerbliche Sammlung immer dann zum Zuge kommt, wenn ...
Kreislaufwirtschaftsgesetz erhält zunächst keine Mehrheit im Bundesrat
Vermittlungsausschuss soll Einigung zur Gleichwertigkeitsprüfung erreichen
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -