Kontrollverfahren der grünen Liste gilt nicht für Verbund „grüner“ Abfälle

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Ausdrückliche Nennung in grüner Liste erforderlich Die Tatsache, dass ein Abfallverbund aus zwei Stoffen besteht, die in der grünen Liste der EU- Abfallverbringungsverordnung aufgeführt sind, hat nicht zur Folge, dass für diesen Verbund ebenfalls das Kontrollverfahren der grünen Liste gilt. Zu diesem Schluss ...

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