Ausdrückliche Nennung in grüner Liste erforderlich Die Tatsache, dass ein Abfallverbund aus zwei Stoffen besteht, die in der grünen Liste der EU- Abfallverbringungsverordnung aufgeführt sind, hat nicht zur Folge, dass für diesen Verbund ebenfalls das Kontrollverfahren der grünen Liste gilt. Zu diesem Schluss ...
Kontrollverfahren der grünen Liste gilt nicht für Verbund „grüner“ Abfälle
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