Streit um Altpapier: Kommune unterliegt Dualem System auf ganzer Linie

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Im Rechtsstreit um die Altpapierentsorgung in der Region Trier hat das Landgericht Köln einem dualen System umfänglich Recht geben. Die 6. Handelskammer verurteilte den Zweckverband ART in Trier, dem dualen Systembetreiber Zentek über die Erlöse aus der Papiervermarktung Auskunft zu geben. Zudem ist der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger verpflichtet worden, Zentek auf Verlangen die erfassten PPK-Mengen zur eigenen Verwertung herauszugeben – entsprechend der Systemquote des dualen Systems. Erwartet wird, dass der Zweckverband aufgrund der bundesweiten Bedeutung des Urteils in die nächste Instanz geht.

Der ART hatte sich mit dem Systembetreiber aus Köln um dessen Kostenbeteiligung für die Entsorgung von Altpapier gestritten. Zentek hatte mit dem Zweckverband bis 2012 eine Vereinbarung, wonach der kommunale Entsorger auch für das duale System PPK miterfasste und verwertete. Die ART wurde von Zentek für die Miterfassung des entsprechenden Teils der PPK-Lizenzmenge bezahlt. Der Zweckverband kehrte einen Teil der Verwertungserlöse an den Systembetreiber aus.

Der ART hatte dann den Vertag gekündigt, eine Einigung kam nicht mehr zustande. Allerdings setzte der ART die Tätigkeiten im Jahr 2013 fort und verlangte daraufhin von Zentek eine Bezahlung unter dem Hinweis auf eine Geschäftsführung ohne Auftrag. Der Zweckverband erhob zunächst vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage. Die Verwaltungsrichter hielten sich nicht für zuständig und verwiesen den ART vor das Landgericht Köln. Dort verlangte der Zweckverband von Zentek die Bezahlung seiner Leistungen. Zug um Zug sollte Zentek dann die Mengenstromnachweise erhalten.

Der Systembetreiber legte Widerklage ein, woraufhin der ART seine Klage zurücknahm. Der Systembetreiber klagte nun auf Auskunft über die Erlöse, die der Zweckverband aus der PPK-Vermarktung erzielt hat. Auch sei festzustellen, dass der Zweckverband verpflichtet sei, Zentek künftig auf Verlangen die erfassten PPK-Mengen zur eigenen Verwertung entsprechend der Systemquote herauszugeben.

Den vollständigen Bericht über das Urteil  lesen Sie in EUWID 13/2016. Kunden unserer Print- und Onlineangebote können den Text auch hier kostenlos abrufen:

Kommune unterliegt im Streit um Altpapier mit dualem System auf ganzer Linie

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