Die Regelung in einer kommunalen Abfallsatzung, wonach die Sperrmüll-Abholung nur vom Grundstückseigentümer oder – wenn eine Hausverwaltung eingesetzt ist – von dieser beim Kundenberatungszentrum angemeldet werden darf, ist zulässig. Das geht aus einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in einer ...
Kommunale Abfallsatzung darf regeln, wer Sperrmüll-Abholung anzumelden hat
„Anmeldepflicht für Grundstückseigentümer keine unzumutbare Belastung“
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