Kommunale Abfallsatzung darf regeln, wer Sperrmüll-Abholung anzumelden hat

„Anmeldepflicht für Grundstückseigentümer keine unzumutbare Belastung“

|
|

Die Regelung in einer kommunalen Abfallsatzung, wonach die Sperrmüll-Abholung nur vom Grundstückseigentümer oder – wenn eine Hausverwaltung eingesetzt ist – von dieser beim Kundenberatungszentrum angemeldet werden darf, ist zulässig. Das geht aus einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in einer ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -