Eine Stillegung der Sondermüllverbrennungsanlage Biebesheim, Kreis Groß Gerau, hält die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichtes Darmstadt aufgrund der verhandelten Fakten nicht für notwendig. Die Verhandlungen in dem Verfahren der Gemeinde Riedstadt gegen die Hessische Industrie Müll GmbH (HIM), Wiesbaden, ...
Keine Stillegung von Biebesheim notwendig
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