Nach einem Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts, München, muß der rücknahmepflichtige Lieferant Transportverpackungen beim Kunden nicht abholen. Dies geht aus einer kürzlich veröffentlichten Stellungnahme des Gerichts hervor. Aus dem Wort "Rücknahme" folgert das Gericht, daß eine Ortsveränderung ...
Keine Abholpflicht für Transportverpackungen
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