Nach Ansicht von Walter F. Passmann sind die Grundsätze des tauschähnlichen Umsatzes (TAU) bei der Aktenvernichtung nicht anzuwenden. Die steuerrechtliche Neuerung gilt in der Abfallbranche nach dem Ablauf einer Übergangsfrist seit Jahresbeginn. In der Praxis ist zusätzlich zur eigentlichen Entsorgungsleistung die ...
„Kein TAU für Papier aus Aktenvernichtung“
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