Kein Bauschutt neben Wohngebiet sortieren

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Die Stadt Mainz hat dem Mieter eines Grundstücks auf dem ehemaligen MIT-Gelände in Mainz-Mombach zu Recht mit sofortiger Wirkung die Nutzung der Areals als Container-Lagerplatz für Bauschutt, Holz, Metall u.a. untersagt. Zu diesem Urteil kommt die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz (7 L 1197/02). Das von einem ...

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