Kartellexperten kritisieren Diskriminierung im Kreislaufwirtschaftsgesetz

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Nach Monopolkommission und Steuerzahlerbund hat nun auch der Arbeitskreis Kartellrecht eindringlich vor den Folgen einer Rekommunalisierung in Deutschland gewarnt. Auf ihrer diesjährigen Sitzung Anfang Oktober in Bonn nahmen die Experten explizit auch die Entsorgungswirtschaft in den Fokus. Konkret beziehen sich die Richter der Kartellsenate sowie die im Kartellbereich tätigen Rechts- und Wirtschaftsprofessoren auf die Regelungen zu gewerblichen Sammlungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz. Durch den geforderten Nachweis einer im Vergleich zum kommunalen Erfassungssystem höheren Leistungsfähigkeit seien die privaten Sammler erheblichen Wettbewerbsnachteilen ausgesetzt, heißt es im Hintergrundpapier zu der Sitzung.

Besonders kritisch sei in diesem Zusammenhang, dass in einigen Bundesländern die unteren Abfallbehörden beauftragt worden sind, den Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu überwachen. Diese verfolgten aufgrund der Tätigkeit ihrer Abfallwirtschaftsbetriebe aber auch eigene wirtschaftliche Ziele. Dadurch seien Interessenkonflikte zu erwarten, die letztlich dazu führen könnten, dass die zuständigen kommunalen Behörden ihre Untersagungskompetenzen einseitig ausüben.

Den vollständigen Artikel lesen Sie in Ausgabe 43/2014 von EUWID Recycling und Entsorgung. Abonnenten können den vollständigen Artikel ab sofort hier abrufen:

Kartellexperten sehen private Entsorger durch Rekommunalisierung diskriminiert

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