Ein vergabefreies In-house-Geschäft mit einer kommunalen Gesellschaft ist unzulässig, wenn die Gesellschaft nicht im Wesentlichen für Gebietskörperschaften, denen sie gehört, tätig wird. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle mit Beschluss vom 14. September 2006 (Az.: 13 Verg 2/06) entschieden. Im ...
In-house-Geschäft gilt nur bei „wesentlicher“ Tätigkeit
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