Die Gemeinden dürfen für die Entleerung von Abwassergruben höhere Gebühren erheben, als bei einer Entsorgung über die Kanalisation. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz. Nach dem Richterspruch müssen die Gebühren allerdings nach der Menge des abgefahrenen Fäkalschlamms und Abwassers berechnet werden, ...
Höhere Gebühren für Abwassergrube zulässig
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