17. BImSchV gilt nicht bei Mitverbrennung / TBA Schäfer verliert Auftrag Tierfett aus einer Tierkörperbeseitigungsanlage (TBA) ist nicht zwingend Abfall, sondern kann als abfallähnlicher Stoff angesehen werden. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in einem aktuellen Urteil entschieden (Az.: 6 UE 2399/07). ...
Hessischer Verwaltungsgerichtshof stuft Tierfett als abfallähnlichen Stoff ein
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