Für die Verwertung überwachungsbedürftiger Reststoffe gelten in ganz Hessen ab 15. Oktober verschärfte Bestimmungen. Die Reststofferzeuger müssen den Regierungspräsidien Unterlagen über die im Einzelfall vorgesehene Verwertung vorlegen, die dann von der Behörde geprüft werden. Dies geht aus einer Mitteilung ...
Hessen erläßt neue Überwachungsvorschrift
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