Die Betreiber dualer Systeme haben kein Eigentum an den in ihrem Auftrag erfassten Wertstoffen. Zudem sollen die Systeme auf ihre Gewährleistungsfunktion beschränkt werden, indem sie die Sammlung einerseits sowie die Sortierung/Aufbereitung und Verwertung andererseits mindestens alle fünf Jahre getrennt im ...
Gutachten: Systembetreiber auf ihre Gewährleistungsfunktion beschränken
Getrennte Leistungsausschreibung soll Wettbewerb für alle sichern
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -