Urteilsbegründung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs liegt vor Die in der Verpackungsverordnung geregelte Rücknahmepflicht von Herstellern und Vertreibern kann nicht grundsätzlich ein überwiegendes öffentliches Interesse gegen gewerbliche Sammlungen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes begründen. Zu ...
Gewerbliche Sammlungen gefährden nicht grundsätzlich duale Systeme
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