“Anzeige- und Nachweispflicht auch für Abfälle zur Verwertung” Gemische von Abfällen zur Beseitigung und Abfälle zur Verwertung sind insgesamt als Abfälle zur Beseitigung anzusehen und der entsorgungspflichtigen Körperschaft zu überlassen. Das urteilte das Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg im ...
Gericht: Überlassungspflicht für Abfallgemische aus dem Gewerbe
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