Gericht: Lightcycle darf Trittbrettfahrer abmahnen

|
|

Die bundesweit tätige Rücknahmeorganisation für ausgediente LED- und Energiesparlampen sowie Leuchtstoffröhren Lightcycle ist zur Abnahmung von Trittbrettfahrern berechtigt. Das hat das Oberlandesgericht München entschieden (Aktenzeichen 6 U 3128/10 vom 4. August 2011). Das Gericht führt in der Begründung aus, ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -