Die bundesweit tätige Rücknahmeorganisation für ausgediente LED- und Energiesparlampen sowie Leuchtstoffröhren Lightcycle ist zur Abnahmung von Trittbrettfahrern berechtigt. Das hat das Oberlandesgericht München entschieden (Aktenzeichen 6 U 3128/10 vom 4. August 2011). Das Gericht führt in der Begründung aus, ...
Gericht: Lightcycle darf Trittbrettfahrer abmahnen
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