Das Verwaltungsgericht Halle hat die Anordnung zur Stilllegung des Freilagers für Abfälle auf dem Gelände des ehemaligen Kailbergwerks Teutschenthal bestätigt. Die Betreiberfirma GTS Grube Teutschenthal Sicherungs GmbH & Co. KG hatte die Aufhebung der Anordnung des Landesamtes für Geologie und Bergwesen (LAGB) ...
Gericht bestätigt Stilllegungsanordnung
Grube Teutschenthal
Ähnliche Artikel
© 2019 EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
Hinweis zum Urheberrecht Die einzelnen von EUWID veröffentlichten Artikel, Tabellen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Kunden und seiner Mitarbeiter bestimmt. Sofern keine weitergehende Lizenzvereinbarung besteht, darf lediglich ein Ausdruck erstellt werden, der in Form eines betriebsinternen Umlaufs an einem einzelnen, mit dem Kunden vereinbarten Standort weitergegeben wird. Das digitale Verbreiten von EUWID-Inhalten, insbesondere per Intranet oder per E-Mail, betriebsintern, konzernweit oder außerhalb des Unternehmens ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Mehr lesen Sie in unseren FAQ.