Gericht bestätigt Anordnung zur Entsorgung von giftigem Mais

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Im Rechtsstreit um die Entsorgung von 35.000 Tonnen verseuchtem Futtermais hat das Verwaltungsgericht Oldenburg die Entsorgungs- und Nachweisanordnung des Gewerbeaufsichtsamtes Oldenburg bestätigt (Az. 5 B 4724/13 vom 6. Mai 2013). Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig. Gegen den Beschluss kann ...

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