Gebührenpflicht trotz leerer Abfalltonne

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Ein Kläger, der vorträgt, bei ihm entstünde kein Abfall, muss dies nachweisen, um keine Müllgebühren zahlen zu müssen. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz hervor (Urteil vom 30. März 2006, Aktenz. 7 K 634/05.KO). Der Kläger bewohnt mit seiner 5-köpfigen Familie ein Haus in Heimweiler. ...

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