FEhS: Stahlwerksschlacken auch unter EBV im Verkehrswegebau einsetzbar

Im August tritt die neue Ersatzbaustoffverordnung (EBV) mit bundesweiten Regelungen zur Verwertung mineralischer Abfälle in Kraft. Unter den Anwendungsbereich der Verordnung fallen auch Stahlwerksschlacken, also Schlacken, die bei der Stahlerzeugung im Sauerstoffblasverfahren (Oxygenstahl) oder im Elektroofen (Elektrostahl) anfallen. Wie das FEhS-Institut für Baustoff-Forschung informiert, ändern sich damit auch die Regelungen für die Anwendbarkeit dieser Nebenprodukte, vor allem bei der Bewertung der Umweltverträglichkeit. Gleichwohl ist der für die Stahlindustrie aktive Verband davon überzeugt, dass der Einsatz von Elektroofenschlacken (EOS) auch künftig weitgehend in den bewährten Anwendungsgebieten, insbesondere im Verkehrswegebau, möglich sein wird. Dies habe ein gemeinsam mit dem VDEh-Betriebsforschungsinstitut durchgeführtes Forschungsprojekt gezeigt.

Die Erkenntnisse aus dem Forschungsprojekt "PROEOS 2" sowie eine Auswertung der jüngsten Jahresstatistik zur Erzeugung und Nutzung von Eisenhüttenschlacken lesen Sie hier......

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