EUWID berichtete in seiner Ausgabe vom 5. April 2005

Rückblende: „Urteil des OVG Koblenz gegen Export von arsenbelastetem Holz“

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Das OVG Rheinland-Pfalz mit Sitz in Koblenz hat in einem Grundsatzurteil das Exportverbot für arsenbelastetes Altholz bestätigt, das in Italien in der Spanplattenproduktion eingesetzt werden sollte. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Arsengehalt des Altholzes über dem deutschen Grenzwert ...

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