Der in manchen Regionen Deutschlands bestehende Engpass in der Entsorgung von Siedlungsabfällen wird nicht dazu führen, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Zwischenlagerung geändert werden. Das bekräftigte der im Bundesumweltministerium (BMU) für Siedlungsabfall zuständige Referent, C.-André Radde, ...
EUWID berichtete in seiner Ausgabe vom 31. Januar 2006
Rückblende: BMU will Gesetzesvorgaben für Zwischenlagerung nicht aufweichen
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