Das hessische Umweltministerium und der Verband der hessischen Papierindustrie haben sich auf Bedingungen geeinigt, unter denen Altpapier nicht mehr als Abfall anzusehen ist. Danach verlieren Papiere und Pappen, die der Industrie ohne weitere Aufbereitungsschritte zur Verfügung stehen, die Bezeichnung Abfall. Das ...
EUWID berichtete in seiner Ausgabe vom 28. Januar 2003
Rückblende: „Land Hessen klärt für Altpapier das Ende der Abfalleigenschaft“
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