EUWID berichtete in seiner Ausgabe vom 24. April 2007

Rückblende: Verfüllung in Gruben bewegt sich strafrechtlich auf schmalem Pfad

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Unternehmen, die über eine Genehmigung zur Verfüllung von Gruben oder Tagebauen mit Abfällen verfügen, können strafrechtlich belangt werden, auch wenn sie die Anforderungen der Genehmigung einhalten. Das betont der Münchner Rechtsanwalt Josef Geislinger von der Kanzlei Seufert Rechtsanwälte. „Auch mit ...

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