Ein gewerblicher Schrottsammler in Brandenburg kann nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Frankfurt/Oder weiterhin seiner Tätigkeit nachgehen und bei privaten Haushalten gegen Bezahlung seiner Dienste Verwertungsabfälle abholen. In einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes hatte der Landkreis ...
EUWID berichtete in seiner Ausgabe vom 23. November 2004
Rückblende: „OVG: Entgeltliche Entsorgung durch private Schrotthändler möglich“
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