EUWID berichtete in seiner Ausgabe vom 23. November 2004

Rückblende: „OVG: Entgeltliche Entsorgung durch private Schrotthändler möglich“

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Ein gewerblicher Schrottsammler in Brandenburg kann nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Frankfurt/Oder weiterhin seiner Tätigkeit nachgehen und bei privaten Haushalten gegen Bezahlung seiner Dienste Verwertungsabfälle abholen. In einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes hatte der Landkreis ...

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