In der umstrittenen Frage der Ablagerung heizwertreicher Shredderabfälle sind sich Länder und Wirtschaft bislang nicht näher gekommen. Die Frage, ob Shredderabfälle mit einem Brennwert von bis zu 18.000 kJ/kg ab 1. Februar abgelagert werden dürfen, wird nun im Einzelfall die Genehmigungsbehörde vor Ort ...
EUWID berichtete in seiner Ausgabe vom 23. Januar 2007
Rückblende: Keine Einigung zur Ablagerung heizwertreicher Shredderabfälle
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