Verkauft eine Kommune ihr Altpapier an einen Entsorger, handelt es sich in den allermeisten Fällen um einen ausschreibungspflichtigen Dienstleistungsauftrag. Die Dienstleistung der Altpapierverwertung und die Veräußerung des Altpapiers stellten zwei nicht voneinander trennbare Leistungsaustauschgeschäfte dar, die ...
EUWID berichtete in seiner Ausgabe vom 15. März 2005
Rückblende: „Verkauf kommunalen Altpapiers ist als Dienstleistung auszuschreiben“
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