Die Einbeziehung der Kosten für spezielle Säcke zur Entsorgung von Windeln in die allgemeine Abfallgebühr verstößt gegen gebührenrechtliche Grundsätze. Darauf verweist das Verwaltungsgericht im rheinland-pfälzischen Neustadt (1 K 2639/02.NW). Das Gericht hatte sich mit einer entsprechenden Regelung in der ...
EUWID berichtete in seiner Ausgabe vom 13. Mai 2003
Rückblende: „Windel-Säcke dürfen nicht in die Müllgebühr eingerechnet werden“
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