Das Verwaltungsgericht Cottbus hatte sich mit der Frage zu befassen, ob der Landkreis Spree-Neiße eine gewerbliche Sammlung von Stahlschrott, Buntmetallen, Waschmaschinen und Motoren zu Recht untersagt hat und gelangte dabei zu einer differenzierten Entscheidung, bei der sowohl die Art des Schrottes als auch die ...
EUWID berichtete in seiner Ausgabe vom 1. Juni 2004
Rückblende: „Private Schrottsammler dürfen für die Materialien einen Preis bezahlen“
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