„Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Kreislaufwirtschaftsgesetz schwächt ohne Not die kommunale Hausmüllentsorgung. Die vorgesehene Ausweitung der Möglichkeit gewerblicher Sammlungen von Wertstoffen aus privaten Haushaltungen ist europarechtlich nicht erforderlich.“ Zu diesem Fazit gelangt Helmut Gaßner ...
Europarechtliche Gründe für Zulassung gewerblicher Sammlungen verworfen
GGSC-Gutachten: Fortgesetzte Fehlinterpretation der Regierung
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