Nach einem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist auch eine delegierende öffentlich-rechtliche Vereinbarung ein öffentlicher Auftrag, der in einem förmlichen Vergabeverfahren ausgeschrieben werden muss. Der Fall betraf Gebäudereinigungsarbeiten (Urteil vom 13.06.2013, C-386/11). Die Stadt Düren ...
EuGH schränkt Möglichkeiten interkommunaler Kooperation weiter ein
Urteilspruch zur Delegierung von Gebäudereinigungsarbeiten
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -