Wenn zwischen zwei EU-Mitgliedsstaaten Abfälle illegal verbracht wurden, unterliegt die Rückführung diese Abfälle einer vorherigen Notifizierungspflicht. Allerdings kann sich das Ursprungsland der Rückführung nicht widersetzen, wenn der Empfängerstaat seinen Antrag ordnungsgemäß begründet. So urteilte der ...
EuGH: Rückführung von Abfällen anzeigen
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -