Wertstoffgesetz: Kommunale auch gegen jüngste Änderungen

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Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände ist weiterhin gegen Pläne des Bundesumweltministeriums (BMUB) für das Wertstoffgesetz. Die vom Ministerium beabsichtigten jüngsten Änderungen am Arbeitsentwurf verbesserten keinesfalls die Position der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, erklärten die kommunalen Spitzenverbände.In einem Brief an Bundestagsabgeordnete und die Umweltministerien der Länder drängen die Kommunalverbände, den vom BMUB bislang verfolgten Weg nicht zu beschreiten und mit den Beteiligten aus Ländern, Kommunen und Wirtschaft nach geeigneten Kompromissmöglichkeiten zu suchen. Dann könnte noch in dieser Legislaturperiode ein Wertstoffgesetz verabschiedet werden, meinten die Vertreter von Städtetag, Landkreistag und des Städte- und Gemeindebundes.

Sie lehnen die bisher bekannt gewordenen Änderungen am Arbeitsentwurf ab. „Aus unserer Sicht bedeuten die vorgeschlagenen Änderungen – entgegen den Verlautbarungen des BMUB – auch keinerlei substanziellen Fortschritt zugunsten der Kommunen.“ Einem zweiten Arbeits- bzw. einem Referentenentwurf des BMUB auf Basis der bisher bekannten Vorschläge wollen die Kommunalverbände daher nicht zustimmen.

Aus ihrer Sicht negiert das BMUB die Entschließung des Bundesrates von Ende Januar für ein effizientes, ökologisches, verbraucherfreundliches und bürgernahes Wertstoffgesetz, die von den kommunalen Spitzenverbänden unterstützt wird. Dabei soll die Verantwortung für die Wertstofferfassung auf die Kommunen übertragen werden, während die private Entsorgungswirtschaft für die Sortierung und Verwertung der Wertstoffe zuständig bleibt. Dies sei ein fairer Ausgleich der unterschiedlichen Interessen.

Die deutliche Mehrheit der Kommunen werde die Sammlung ohnehin mittelstandsfreundlich im Wettbewerb ausschreiben. Den Kommunen sollen die Kosten der Wertstofferfassung im Wege wettbewerblich ermittelter Standardkosten von den Produktverantwortlichen erstattet werden. Dadurch würde die Wirtschaft nicht übermäßig belastet und den Bürgern würden keine neuen Gebühren aufgebürdet. Zudem würde die Herausnahme der PPK-Fraktion aus dem Wertstoffregime für klare Zuständigkeiten sorgen. Eine neutrale Überwachung des gebündelten Vollzugs eines künftigen Wertstoffgesetzes könne allein eine Zentrale Stelle in Verantwortung der öffentlichen Hand sicherstellen, so eine weitere Forderung der drei Verbände.

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