BellandVision: Gericht hat in der Sache nicht entschieden

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Die Suez-Tochter BellandVision widerspricht der Darstellung des dualen Systems RKD zum gestrigen Urteil des Landgerichts Köln in Sachen Mengenmeldungen. Das Landgericht Köln habe zur Klage gegen RKD in der Sache nicht entschieden, erklärte BellandVision. Vom Gericht sei noch nicht geprüft worden, ob die Regelungen des Clearingvertrages von RKD eingehalten wurden.

Das Urteil beantworte gerade nicht die Frage, ob sich RKD an die Regeln des gemeinsamen Clearingvertrages gehalten hat. Vielmehr sei Gegenstand der gestrigen Entscheidung nur gewesen, ob das Landgericht Köln zuständig ist, was abschlägig entschieden worden sei. BellandVision werde diese Entscheidung in der nächsten Instanz überprüfen lassen, kündigte BellandVision-Geschäftsführer Thomas Mehl an.

Die Klage habe sich zudem ausschließlich gegen die RKD und nicht gegen den prüfenden System-Wirtschaftsprüfer gerichtet. Auch seien in diesem Verfahren nicht – wie von RKD behauptet - „haltlose Behauptungen“ gegenüber dem prüfenden System-Wirtschaftsprüfer getätigt worden. In dem Verfahren seien auch keine eidesstattlichen Versicherungen abgegeben worden, widerspricht BellandVision weiter.

Lediglich im Zusammenhang mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 19.08.2016 gegen RKD seien eidesstattliche Versicherungen abgegeben worden, die selbstverständlich wahrheitsgemäß seien. Für Thomas Mehl sind die Aussagen von RKD-Geschäftsführer Florin Dühr bezüglich Meineid und übler Nachrede „nicht nachvollziehbar“. Er wies jede diesbezügliche Unterstellung ausdrücklich zurück.

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