Wer seinen Sperrmüll zu früh zur Abholung bereitstellt, haftet für dadurch entstandene Schäden. Das folgt aus einem Urteil des Amtsgerichts Neustadt am Rübenberge in Niedersachsen (Aktenzeichen 55 C 1520/11 vom 20.2.2012). Das Gericht hatte über die Klage eines Pkw-Eigentümers zu entscheiden, an dessen Fahrzeug ...
Eigentümer haftet für zu früh bereitgestellten Sperrmüll
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