Der im Sommer letzten Jahres zwischen Bund und Ländern vereinbarte modifizierte Vollzug der Nachweisverordnung galt nur noch bis zum Monatsbeginn. Somit wird die Verwendung von Entsorgungsnachweisen und Begleitscheinen in Papierform ab sofort nicht mehr zugelassen. Darauf hat die Sonderabfall-Management-Gesellschaft ...
eANV: Vereinfachter Vollzug gilt ab sofort nicht mehr
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