Ein italienisches Unternehmen, das Lebensmittel auch in Deutschland vertreibt, muss an die Duales System Deutschland GmbH Lizenzgebühren nebst Zinsen nachzahlen. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Urteil vom 24.05.2006 – (Az. VI U (Kart) 25/05) entschieden. Das italienische Unternehmen war bereits ...
DSD-Lizenznehmer muss nachzahlen
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