Die beiden österreichischen Getränkeimporteure Radlberger und Spitz dürfen gegen die Bundesländer wegen der Einwegpfand-Regelung auf Rechtsschutz klagen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am vorigen Donnerstag entschieden (Urteile vom 23.08.2007, Az.: BVerwG 7 C 13.06 und 7 C 2.07). Anders als zuvor ...
Dosenpfand: Importeure dürfen Länder verklagen
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