Doch noch Klage gegen Kölner Allgemeinverfügung

|
|

Gegen die Anfang Januar von der Stadt Köln erlassene „Allgemeinverfügung zur sofortigen Beendigung illegaler Altkleidersammlungen“ ist kurz vor Ablauf der Widerspruchsfrist per Eilantrag geklagt worden. Nun wird das Verwaltungsgericht Köln in den nächsten zwei bis drei Wochen über den Antrag entscheiden, ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -