Gegen die Anfang Januar von der Stadt Köln erlassene „Allgemeinverfügung zur sofortigen Beendigung illegaler Altkleidersammlungen“ ist kurz vor Ablauf der Widerspruchsfrist per Eilantrag geklagt worden. Nun wird das Verwaltungsgericht Köln in den nächsten zwei bis drei Wochen über den Antrag entscheiden, ...
Doch noch Klage gegen Kölner Allgemeinverfügung
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