Bußgeld für Verstoß gegen Pfand- und Registrierungspflicht

Ein Onlineshop aus Deutschland mit Sitz in Niedersachsen hat verschiedene, mit Limonaden und Energy Drinks befüllte, pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen in Verkehr gebracht – ohne diese als pfandpflichtig zu kennzeichnen und ohne ein Pfand zu erheben. Dafür musste der Betreiber ein Bußgeld in fünfstelliger Höhe bezahlen, berichtet die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Die Behörde hat dazu Mitte Februar einen neuen Fallbericht veröffentlicht.

Demnach hat der Onlineshop auch gegen die Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID verstoßen. Dort hatte er lediglich angegeben, dass er seine Produkte in Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht in Verkehr bringt. Damit war er jedoch nur der Registrierungspflicht für seine Versandverpackungen nachgekommen. Bei seiner Registrierung fehlte, dass er über seinen Onlineshop in Deutschland auch Getränke in pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen auf den Markt bringt. Die unvollständige Registrierung ist nach dem Verpackungsgesetz eine Ordnungswidrigkeit. Zudem gilt ein Vertriebsverbot.

Die zuständige Behörde überprüfte laut Fallbericht den Onlineshop nochmals und stellte fest, dass der Betreiber die Getränkeverpackungen mittlerweile mit einem entsprechenden Pfand anbietet. Der verpflichtete Betreiber reichte zudem den Nachweis der Beteiligung am DPG-Pfandsystem sowie Informationen zum Verkauf und zur Rücknahme der durch ihn vertriebenen pfandpflichtigen Limonaden und Energy Drinks in Einweggetränkeverpackungen ein. Inzwischen hat der Onlineshop außerdem die Angabe im Verpackungsregister LUCID nachgeholt, dass er neben Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht – also die Versandverpackungen – auch pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen erstmals in Verkehr bringt.  

Verstößt ein Unternehmen gegen die Pfandpflicht, kann dies mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 € pro Fall geahndet werden. Das gleiche Bußgeld kann bei einer falschen oder unvollständigen Registrierung im Verpackungsregister LUCID verhängt werden. 

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