Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde gegen Altpapierurteil aus 2009 zurück

„Sekundärrecht war unerheblich“ – „Recht auf Berufsfreiheit gewahrt“

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Gut fünf Jahre nach dem Altpapierurteil des Bundesverwaltungsgerichts hat nun das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidungen der Leipziger Richter zurückgewiesen (Az.: 2 BvR 2639/09 v. 28.08.2014). Die Entscheidungen verletzten die Beschwerdeführerin, die Veolia-Tochter ...

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