Bundesfinanzhof: Klärschlammausbringung unterliegt dem normalen Umsatzsteuersatz

Ausbringung keine landwirtschaftliche Dienstleistung, sondern Entsorgung

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Klärschlammabfuhren unterliegen dem normalen Umsatzsteuersatz von 19 Prozent und nicht der Durchschnittssatzbesteuerung. Auch wenn ein Landwirt Klärschlamm aus einer kommunalen Abwasserbehandlungsanlage auf eigenen Feldern als Dünger aufbringt, liegt eine Entsorgungsleistung und keine landwirtschaftliche ...

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