Ob ein Arbeitgeber den Mindestlohn durch anderweitige Leistungen erfüllt hat, hängt entscheidend davon ab, welchen Zweck diese anderweitigen Leistungen haben. Das geht aus zwei aktuellen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts hervor (Urteil vom 18. April 2012, 4 AZR 139/10; Beschluss vom 18. April 2012, 4 AZR ...
Bundesarbeitsgerichtsurteile zum Mindestlohn
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