Laut § 11 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrwG) sind „Bioabfälle, die einer Überlassungspflicht nach § 17 Absatz 1 unterliegen, spätestens ab dem 1. Januar 2015 getrennt zu sammeln.“ – Diese Vorgabe klingt eindeutig und ist es aus Sicht des Bundesumweltministeriums auch. „Präziser geht es kaum“, sagte ...
BMU sieht keinen Bedarf für Konkretisierung der Getrennterfassungspflicht für Bioabfälle
Zwischen 57 und 69 Landkreise voraussichtlich 2015 noch ohne Biotonne
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -