Für unverständlich hält es die Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. (BGK), Köln, dass die „Hinweise zum Vollzug der Bioabfallverordnung“ direkte Prozessprüfungen für Kleinanlagen für nicht erforderlich halten. Es sei nicht nachvollziehbar, warum hygienische Bedenken bei Kleinanlagen geringer sein sollen als ...
BGK: Kleinanlagen nicht bevorzugen
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